Ich weiß nicht, ob ich hier im Forum richtig bin aber ich frage einfach mal.
Ich war vor kurzem in der Klinik ( Augenproblem) und da wollte der Arzt, dass ich anschließend gleich in eine Einrichtung für Magersüchtige komme, weil ich auch für eine Therapie bereit bin. Vor ein paar Tagen wurde ich jedoch entlassen, weil meine Krankenkasse den Antrag auf Übernahme der Kosten für die Magersuchttherapie abgelehnt hat, obwohl das meine erste Anfrage war. Ich wurde auch noch nie auf Magersucht behandelt.
Jetzt frage ich mich auch, können die eigentlich einem auch die Mitgliedschaft kündigen, weil man der Krankenkasse zu teuer ist? Naja, weil die Krankenkasse jetzt auch mein Problem kennt. Oder gibt es so etwas in D nicht? Hab jetzt irgendwie Angst.
Jetzt frage ich mich auch, können die eigentlich einem auch die Mitgliedschaft kündigen, weil man der Krankenkasse zu teuer ist? Naja, weil die Krankenkasse jetzt auch mein Problem kennt. Oder gibt es so etwas in D nicht? Hab jetzt irgendwie Angst.
bei den gesetzlichen Kassen gibt es seitens des Versicherers keine Handhabe, aus Gründen bestimmter Erkrankungen oder Verweis auf verschwiegene Vorerkrankungen/Risikofaktoren die Versicherung zu kündigen. Einfach, weil bei Abschluss keine Gesundheitsprüfung erfolgt und keine Versagung zulässig ist. Lediglich formale Gründe wie Beitragsrückstand oder Leistungserschleichung wären anwendbar.
Bei privaten Kassen ist es nicht gänzlich auszuschließen. Man wird allerdings in der Regel zunächst den Weg der Beitragserhöhung (Risikoaufschlag) wählen. Wenn man Sie "loshaben" möchte, kramt man in alten Krankenakten und wird in der Regel bei Vorerkrankungen fündig, die nicht angegeben wurden (weil Bagatellen oder dem Versicherten bei Abschluss unbekannt), was letztlich über den Weg der Leistungsverweigerung und oft langwierigen Prozessen zur Kündigung einer Partei führt. _________________ Grüßle,
zackbohne
bei den gesetzlichen Kassen gibt es seitens des Versicherers keine Handhabe, aus Gründen bestimmter Erkrankungen oder Verweis auf verschwiegene Vorerkrankungen/Risikofaktoren die Versicherung zu kündigen.
Es besteht Kontrahierungszwang.
zackbohne hat folgendes geschrieben::
Man wird allerdings in der Regel zunächst den Weg der Beitragserhöhung (Risikoaufschlag) wählen.
Dieser Weg ist den Versicherern nur dann offen, wenn sie nicht auf ihr Kündigungsrecht verzichtet haben. Allerdings sollte solch ein Vertrag niemals abgeschlossen werden, weil man insbesondere wegen der Altersrückstellungen seinen Kopf auf einem Silbertablett serviert.
zackbohne hat folgendes geschrieben::
Wenn man Sie "loshaben" möchte, kramt man in alten Krankenakten und wird in der Regel bei Vorerkrankungen fündig, die nicht angegeben wurden (weil Bagatellen oder dem Versicherten bei Abschluss unbekannt), was letztlich über den Weg der Leistungsverweigerung und oft langwierigen Prozessen zur Kündigung einer Partei führt.
Ebenso beliebt ist, Leistungen, die vertraglich zustehen, durch wiederholte Ablehnungen, Kleinklein und Diskussionen zu verzögern. Selbst, wenn der Versicherte ein in der Vorgeschichte absolut unbeschriebenes Blatt ist und man ihn "sauber" nicht loswird - Probleme können die PKVen trotzdem machen. Manche Gesellschaften sind dafür wohlbekannt. _________________ Ein Augenarzt behandelt einen Patienten das ganze Quartal über für 18 Euro, das ist sein Budget. Und kommen zu viele Patienten, zahlt er noch drauf. DAS ist heutige Gesundheitspolitik.
Danke Ihnen allen für die Erläuterungen. Ich glaube ich muss mir einfach alleine helfen, echt wahr nur gut, dass ich immer pünktlich meine Beiträge gezahlt habe, ach ja, das regt mich echt alles auf........
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