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Schwangerschafts Diabetis - Zuckerwerte!

 
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Interessierter



Anmeldungsdatum: 28.07.2009
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 08.02.10, 14:40    Titel: Schwangerschafts Diabetis - Zuckerwerte! Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe da mal eine Frage - mache mir total Sorgen!

Ich bin jetzt 27+4 schwanger und bekomme Anfang Mai (voraussichtlich 6.) ein Mädchen.

Letzte woche habe ich den Zuckertest machen lassen und habe folgende Werte:

1. Test = 99
2. Test = 150
3. Test = 129

Sind diese Werte in Ordnung? Ich habe jetzt verschiedene Varianten gehört, aber einige sagen, dass meine Werte nicht in Ordnung sind! Meine FAin is der Meinung dass ich alles essen kann ...

Nach rumfragerei anderer schwangeren, die ich jetzt so kennen gelernt habe, habe ich erfahren dass meine Werte auch hoch sein könnten.

Bin total verunsichert. Kann ich mich auf meine Ärztin verlassen oder ist da ein Fehler unterlaufen? Zumal es doch andere Werte für Schwangere als Nicht-schwangere gibt oder?

Vielen Danl für die Beantwortung im Voraus.

Gruß
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Dr.med.Holger Fischer
DMF-Moderator



Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 5124
Wohnort: 87452 Altusried

BeitragVerfasst am: 08.02.10, 19:45    Titel: Diabetes und Schwangerschaft Antworten mit Zitat

Guten Tag,
lassen Sie sich nicht verrückt machen. Es gibt hierzu eindeutige Aussagen.
Sie erwähnen auch leider nicht, mit wieviel g Glucose der Belastungstest gemacht wurde. Die Empfehlung der Fachgesellschaft ist folgendermaßen ( Sie können auch googeln unter " AWMF-Leitlinien):
Pfeil Zwischen 24-28.SSW ein GTT mit 50 g Glucose=Screeningtest, Fällt dieser verdächtig aus, wird der Test mit 75 g Glucose wiederholt=Diagnosetest.
Pfeil mit 50 g müssen die Werte unter 140-200-140 liegen. Ist dies nicht der Fall,erfolgt der Test mit 75 g Glucose. Hierbei müssen die Werte unter 90-155-180 mg liegen. Es gibt Diskussionen unter den Spezialisten bzgl. der Grenzwerte in der Schwangerschaft, daher resultieren auch verschiedene Aussagen. Wurde also der Test mit 50 g durchgeführt, sind alle Werte in Ordnung.
_________________
Grüße Dr. Fischer
Unter Bezugnahme auf § 7 (3) der Berufsordnung für Ärzte ist mein Beitrag eine Stellungnahme,die auf den vorliegenden Angaben beruht .Sie ersetzt aber nicht die persönliche Beratung, Untersuchung und Behandlung durch Ihren Arzt.
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Interessierter



Anmeldungsdatum: 28.07.2009
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 09.02.10, 10:48    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Morgen Dr. Fischer,

Vielen Dank für die Antwort - jetzt bin ich ETWAS beruhigt.

Ich weiss zwar nicht mit wieviel g ich getestest wurde, aber ich gehe davon aus dass es dann die 50 g waren, sonst würde meine ärztin ja nicht behaupten dass alles in Ordnung wäre oder?

Ich weiss nur dass ich zwischen dem ersten und dem zweiten "stechen im finger" so einen komischen "saft" getrunken habe.. aber WIEVIEL das weiss ich leider nicht.

Ich vertrau nun einfach mal meine ärztin und mache mir mal nicht so viele gedanken - immerhin soll die kleine ja ohne probleme weiter wachsen und gedeihen Smilie

Gruß

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